In der Regel erfolgt im Rahmen von zwei bis drei Sprechstunden zunächst eine diagnostische Einordnung der bestehenden psychischen Beschwerden und eine Abklärung der Frage, ob für die Linderung und Heilung dieser Beschwerden eine Psychotherapie indiziert ist.
Ist dies der Fall, dienen bis zu vier probatorische Sitzungen dazu, eine ausführliche Anamnese, eine gründliche Diagnostik und eine gemeinsame Zielsetzung vorzunehmen sowie das therapeutische Vorgehen zu planen. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb der probatorischen Sitzungen das Behandlungsangebot zu überdenken und sich für oder gegen eine gemeinsame psychotherapeutische Arbeit zu entscheiden.
Die Psychotherapie erfolgt im Einzelsetting und umfasst meist bis zu 24 Sitzungen (exklusive Sprechstunden und probatorische Sitzungen). Falls aus therapeutischer Sicht erforderlich, kann eine Fortführung der Therapie beantragt werden. Die 50minütigen Sitzungen finden regelmäßig entsprechend des individuellen therapeutischen Bedarfs statt, meist im Abstand von ein bis zwei Wochen. Gegen Ende der Therapie werden die Abstände der Sitzungen zumeist vergrößert.
Die Kosten werden von allen gesetzlichen Krankenversicherungen, Beihilfen und meist auch allen privaten Krankenversicherungen entsprechend des persönlichen Versicherungsvertrags übernommen. Die Honorierung der Privatbehandlungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Einen Auszug der GOP mit den für die Psychotherapie wesentlichen Leistungen und Honorierungen finden Sie hier. Die 50minüten Sitzungen werden mit dem 2,7fachen Steigerungssatz abgerechnet. Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe bis zu einem 2,3fachen Steigerungssatz übernommen.
Psychologische Psychotherapeutin
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sowie
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